Die großgeschriebenen Begriffe, die in dieser ANB und den hierin referenzierten Dokumenten verwendet werden, sind wie folgt definiert
“Abonnement” bezeichnet den fortlaufenden Bezug von Unify Cloud Services durch den Endkunden zu Bedingungen, die im Abonnementplan festgelegt sind. Unify Cloud Services werden ausschließlich über Abonnemente vermarktet.
“Abonnementplan” bezeichnet eine Vermarktungsposition für Unify Cloud Services, in der die spezifischen Merkmale eines Abonnements festgelegt sind, wie etwa die Laufzeit, die verfügbaren Leistungspakete, Regelungen zu Änderungen während der Laufzeit und zum Ablauf bzw. der Erneuerung des Abonnements, zur Rechnungsstellung oder den Gebühren.
“Akkreditierter Vertriebspartner” ist ein Vertriebspartner von Unify, der für den Verkauf von Unify Cloud Services von Unify akkreditiert ist.
Allgemeine Nutzungsbedingungen“ oder „ANB“ bezeichnet dieses Dolument mit den Kernbedingungen, nach denen Unify Unify Cloud Services Produziert, die den Endkunden durch den Vetragspartner zur Verfügung gestellt werden. Sie sind Teil jeder Cloud Services Vereinbarung zwischen Endkunde und Vertragspartner für Unify Cloud Services,
„Anwendbare Ausfuhrkontrollgesetze“ bezeichnet alle nationalen und internationalen Außenhandels- und Zollanforderungen sowie Embargos oder andere Sanktionen wie Anti-Terror-Gesetze, Listen abgelehnter Personen oder ähnliches, festgesetzt von der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten von Amerika, und andere einschlägige nationale Ausfuhrgesetze, z.B. des Landes, in dem der Endkunde oder Nutzer seinen Geschäftssitz hat. Anwendbare Ausfuhrkontrollgesetze sind eine Untermenge der Anwendbaren Gesetze.
„Anwendbare Gesetze“ bezeichnet und umfasst alle Gesetze, Statuten, Regularien, Verordnungen, Richtlinien und Verhaltenskodizes zuständiger Regierungen oder Behörden, sowie behördliche und gerichtliche Anordnungen, die auf die ANB oder im Zusammenhang mit diesen Anwendung finden auf Unify, Sie oder die Erbringung der Leistungen einer der Parteien der Cloud Services Vereinbarung.
„Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung“ oder „ADV“ ist ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, auf dessen Grundlage Unify personenbezogene Daten des Endkunden erhebt, verarbeitet und nutzt.
„Behörde“ bezeichnet jede staatliche Stelle, die entsprechend anwendbarer Gesetze eine Aufsichts- und/oder Anordnungsbefugnis gegenüber Unify und/oder Unify Cloud Services bezüglich der Erfüllung oder Einhaltung von Gesetzen, Ansprüchen und Pflichten in Verbindung mit Unify Cloud Services hat.
“Cloud Service Vereinbarung” bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Endkunde und Vertragspartner zur Nutzung von Unify Cloud Services, die die TOSP (dieses Okument) zum Vertragsbestandteil hat.
„Cross-Tenancy-Gastnutzer“ ist ein Unify Cloud Services Nutzer einer anderen Unify Cloud Services Tenancy, der einer Konversation in Ihrer Tenancy hinzugefügt wird. Sobald der Nutzer der anderen Tenancy die Einladung akzeptiert hat, kann er ungehindert auf den Inhalt der spezifischen Konversation zugreifen; er kann jedoch nicht auf andere Konversationen innerhalb Ihrer Tenancy zugreifen. Ein Cross-Tenancy-Gastnutzer wird der Anzahl der Nutzerkonten, die Sie angemeldet haben, nicht hinzugerechnet.
„Dokumentation“ bezeichnet die technischen und/oder funktionalen Beschreibungen, die dem Endkunden zusammen mit Unify Cloud Services zur Verfügung gestellt werden bzw. für ihn abrufbar sind. Die Dokumentation wird in der Regel online bereitgestellt. Zur Dokumentation gehört u.a. die Beschreibung der Leistungsmerkmale, Eigenschaften und die Anforderungen an Hard- und Software. Soweit von den jeweiligen Rechtsinhabern gefordert, umfasst die Dokumentation auch die Open Source-Lizenztexte oder die besonderen Lizenzbedingungen eines Freeware-Anbieters oder sonstiger kommerzieller Drittanbieter von Software.
„Dritt-Endnutzer-Lizenzvertrag“ oder „Dritt-EULA“ bezeichnet die Lizenzbedingungen eines kommerziellen Softwarebestandteils eines Dritten oder einer Freeware, deren Annahme für die Gewährung der Nutzungsrechte am jeweiligen Softwarebestandteil des Dritten oder der Freeware zur Bedingung gemacht wird.
„Endkunde“, mitunter auch als „Sie“ bezeichnet, bezeichnet das Unternehmen oder die Organisation, die Vertragspartner von Unify und für die ihr zugeordneten Unify Cloud Services Nutzer und die Nutzerdaten verantwortlich ist. Eine Einzelperson kann nur dann Endkunde sein, wenn sie in ihrer Funktion als Unternehmer handelt.
„Endnutzer-Lizenzvertrag“ oder „EULA“ bezeichnet Lizenzbedingungen von Unify für die Nutzung von Software durch Endnutzer. Der Endnutzer-Lizenzvertrag von Unify findet Anwendung, wenn Softwarebestandteile heruntergeladen und installiert werden müssen. Wenngleich Unify Cloud Serives cloudbasierte Anwendungen sind, betrifft dies dennoch bestimmte Softwarebestandteile, wie Apps für Smartphones oder Tablets. Auf solche Softwarebestandteile können auch Open Source-Lizenzen und Endnutzer-Lizenzverträge Dritter Anwendung finden.
„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis außerhalb des vernünftigerweise anzunehmenden Einflusses einer Partei, einschließlich (i) Beschädigung oder Zerstörung oder Enteignung der Betriebsgebäude oder sonstigen Vermögens der betroffenen Partei, (ii) Brand, Explosion, Unfall, Blitzschaden, elektromagnetische Störung, (iii) Sturm, Erdbeben, Orkan, Tornado, Überschwemmung, Vulkanausbruch oder andere Naturkatastrophen, (iv) Krieg, Kriegsdrohung, Terrorakte, Aufruhr, Rebellion, Aufstand oder andere zivile Unruhen, (v) Epidemien, Pandemien, Quarantänebeschränkungen bzw. andere gesundheitsbehördliche Beschränkungen oder gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen, (vi) Streiks oder Aussperrungen oder sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen, (vii) Störungen des öffentlichen Verkehrs, (viii) Sanktionen, Embargos oder Mangel an Roh- und Betriebsstoffen und Versorgung, Abbruch diplomatischer Beziehungen, (ix) irgendeine zuständige Regierungsbehörde erteilt keine Lizenzen oder Genehmigungen, die für den Betrieb des Geschäfts bzw. die Erfüllung der Serviceleistungen oder das Geschäft der betroffenen Partei erforderlich sind oder andere Umstände aufgrund derer die betroffene Partei von Gesetzes wegen an der Erfüllung gehindert wird, oder (x) im Fall von Unify, das Eintreten irgendeines der vorstehend aufgeführten Ereignisse bei einem Subunternehmer oder Lieferanten, das zu einer verzögerten Erfüllung oder Nichterfüllung führt.
„Freeware“ bezeichnet ein Computerprogramm, das ohne Zahlung oder andere Gegenleistung (z.B. Werbung) genutzt werden kann. Für Freeware können spezielle Lizenzbedingungen gelten, die beispielsweise das Recht zum Vertrieb oder Weitervertrieb von Freeware beschränken können. Freeware kann Funktionseinschränkungen haben, die kommerzielle Versionen nicht aufweisen. Im Allgemeinen erteilt der Verkäufer einer Freeware keinen Zugriff auf den Quellcode der Freeware.
„Gastnutzer“ bezeichnet Nutzer außerhalb der Organisation des Endkunden, denen der Endkunde zeitweise Zugriff auf Unify Cloud Services gewährt, unter Übernahme der Verantwortung und Kosten durch den Endkunde
„Gastnutzer einer Sitzung“ ist eine Person die kein Unify Cloud Services Nutzer ist, die im Rahmen einer Konversation in Ihrer Tenancy zu einem Meeting eingeladen ist (z.B. Telekonferenz, Videokonferenz, Screenshare etc.). Der Gastnutzer für eine Sitzung kann nur sehen, was während des Meetings geteilt wird. Nach dem Ende des Meetings hat er weiter einen (1) Monat lang Zugriff auf den Inhalt des Meetings. Ein Gastnutzer für eine Sitzung wird nicht in die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Unify Cloud Services Nutzerkonten eingerechnet.
„Gastnutzer mit eingeschränkten Rechten bezeichnet ein besonderes Nutzerkonto, das vom Tenancy-Administrator angelegt wird. Der Gastnutzer mit eingeschränkten Rechten hat eingeschränkte Befugnisse, die der Tenancy-Administrator festlegt; er hat beispielsweise keinen Zugriff auf „offene“ Konversationen. Der Gastnutzer mit eingeschränkten Rechten und sein Nutzerinhalt sind in Ihrer Unify Cloud Services Tenancy sichtbar und durchsuchbar. Ein Gastnutzer mit eingeschränkten Rechten wird nicht in die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Unify Cloud Services -Nutzerkonten eingerechnet.
„Gebühren“ bezeichnet die zwischen den Parteien vereinbarten Entgelte und Preise für Unify Cloud Services. Gebühren können monatlich, nutzungsabhängig oder einmalig vereinbart werden.
„Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Urheberrechte (einschließlich Urheberpersönlichkeitsrechten), Patente, geschützte Designs, eingetragene Designs, Designrechte, Gebrauchsmuster, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Datenbankrechte, Persönlichkeitsrechte, Unternehmens- und Geschäftsnamen, Domain-Namen und ähnliche Rechte in jedem Land oder Jurisdiktion, einschließlich aller Eintragungen, Anmeldeanträge, Rechte zur Beantragung von Eintragungen und Lizenzen für diese Rechte oder in Verbindung mit diesen Rechten.
„Geschäftstag“ bezeichnet Wochentage, an denen regelmäßig Geschäftsbetrieb herrscht, üblicherweise Montag bis Freitag, ausgenommen lokale gesetzliche Feiertage und Bankfeiertage. Für die Bestimmung des fristgerechten Zugangs einer Erklärung ist die Aufstellung der Geschäftstage der die Erklärung empfangenden Partei maßgeblich. Für die Bestimmung der fristgerechten Vornahme einer Handlung ist hingegen die Aufstellung der Geschäftstage der Partei maßgeblich, die zur Vornahme der Handlung verpflichtet ist.
„Kontaktdaten“ bezeichnet Name, Anschrift, Telefonnummer, Profilinformationen, E-Mail-Adresse, Titel, Zeitzone und sonstige Informationen, die Unify aufgrund der Unify Cloud Services -Nutzung durch einen Nutzer (z.B. über Ihre Nutzung) erhebt oder die der Endkunde als Bestandteil der Administration von Unify Cloud Services eingibt oder eingegeben hat.
„Kontaktdaten des Nutzers“ bezeichnet Namen, Anschrift, Telefonnummer, Profilinformationen, E-Mail-Adresse, Titel, Zeitzone und sonstige Informationen, die wir aufgrund der Unify Cloud Services -Nutzung durch einen Nutzer (z.B. über Ihre Nutzung) erheben oder die Unify bzw. Unify Cloud Services beispielsweise durch die Nutzung der Verwaltungskonsole durch Ihre Organisation übermittelt werden.
„Konversation“ bezeichnet eine Reihe von Konversationskomponenten (Mitteilungen, Dateien, Echtzeitmeetings mithilfe von Telefonanrufen, Video, Screenshare etc.), die von allen Teilnehmern geteilt und von allen Teilnehmern gesehen werden. Konversationen können „privat“ sein, dabei werden Nutzer der Konversation explizit hinzugefügt, oder sie sind „offen“, d.h. alle Nutzer können an ihnen teilnehmen. Konversationen werden von den Konversationsteilnehmern moderiert und jeder Teilnehmer der Konversation kann, falls erforderlich, andere Teilnehmer entfernen.
„Kundenkontakt“ ist eine dem Endkunden zugeordnete Person, die als zentraler Ansprechpartner für Unify fungiert und befugt ist, im Tagesgeschäft bezüglich Unify Cloud Services mit verbindlicher Wirkung für den Endlunden zu handeln. Der Kundenkontakt wird während des Registrierungsprozesses bestimmt und ist der erste Tenancy Nutzer und Tenancy-Administrator für die Tenancy des Endunden.
„Kundennetzwerk“ bezeichnet den Teil Ihres Netzwerks und der darin betriebenen Geräte, einschließlich PCs, aktiven und passiven Datennetzeinrichtungen, Telekommunikationsnetzanwendungen allen verbundenen Einrichtungen (einschließlich Netzwerkkomponenten Dritter), die für Unify Cloud Services verwendet werden könnten.
„Lösung“ bezeichnet zur Beseitigung einer Störung ergriffene Maßnahmen. Dies kann auch eine Behelfslösung (Work-Around) sein.
„Mangel“ bezeichnet eine reproduzierbare Abweichung von Unify Cloud Services von der Beschreibung im Anhang - Produkt- und Servicebeschreibung (PSB).
„ Nutzer“ oder “Unify Cloud Services Nutzer” bezeichnet die Gesamtheit der Tenancy Nutzer und Gastnutze von Unify Cloud Services, die einem bestimmten Endkunden zugeordnet sind. Der Endkunde ist verantwortlich dafür, dass seine Nutzer die ANB und insbesondere die Nutzungsrichtlinien (CNR) einhalten.
“Nutzerdaten” oder “Nutzerinhalte” schließen alle Daten, einschließlich alle Texte, Klang, Sofware, Bildmaterial, Dokumente, Fotos, Präsentationsfolien, aufgenommene Sprache oder Video, Kommentare, Fragen, Anrufregistrierungen, Protokolle, oder andere Inhalte, Informationen, oder Dateien, die ein Nutzer in die Unify Cloud Services einstellt und dort speichert, oder durch Unify Cloud Services erhält oder erzeugt. In anderen Worten, Nutzerdaten bedeuten alle Daten über und von Ihnen oder von anderen Nutzern, die nicht in Unify Cloud Services vorhanden waren bevor Sie sich zu Unify Cloud Services registriert haben. Nutzerdaten können personenbezogene Daten beinhalten.
„Nutzerkonto“ bezeichnet ein vom Endkunden innerhalb der Unify Cloud Services Verwaltungskonsole generiertes Konto, in der Regel für einen Nutzer. Sofern Unify keine anderslautenden Anweisungen erhält, verwahrt Unify die Nutzerdaten in Verbindung mit diesem Nutzerkonto für die Laufzeit der Cloud Services Vereinbarung mit dem jeweiligen Endkunden.
„Nutzungsdaten“ bezeichnet statistische Daten, Analysen, Trends und Informationen, die aus der Nutzung von Unify Cloud Services durch Nutzer abgeleitet werden. Zu den Nutzungsdaten gehören beispielsweise, aber nicht abschließend,, aggregierte quantitative Informationen über die Zahl der aktiven Nutzer, die IP-Adressen, von denen aus der Nutzer sich einloggt, die Aktivität der Nutzer, das genutzte Breitband, Speicherplatz oder CPU-Kapazität.
„Nutzungsrichtlinien“ oder „CNR“, oder “Acceptable Use Policies” bezeichnet ein Regelwerk, in dem die Grenzen der von Unify als zulässig angesehenen Nutzung von Unify Cloud Services und die Folgen der Überschreitung dieser Grenzen beschrieben sind. Es soll eine produktive, störungsfreie und sichere Nutzung von Unify Cloud Services ermöglichen.
„Open Source-Lizenz“ oder „OSS-Lizenz“ bezeichnet die Lizenzbedingungen für ein Computerprogramm, die dem Nutzer unentgeltlich Nutzungsrechte gewähren, die normalerweise dem Inhaber des Urheberrechts am Computerprogramm vorbehalten sind, z.B. das Recht, das Computerprogramm nach Wunsch zu analysieren, es zu überarbeiten, es mit anderen Computerprogrammen zu verbinden oder seine eigenen Computerprogramme davon abzuleiten und die daraus resultierenden Ergebnisse zu vertreiben (für diese Bestimmung zusammen „Werke“ genannt). Diese Lizenzbedingungen verlangen wiederum, dass mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt wird: (a) Quellcode oder Designinformationen werden bereitgestellt, (b) das Recht, abgeleitete Werke zu erzeugen, wird gewährt, (c) eine unentgeltliche Lizenz an Dritte zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte ist enthalten oder (d) der Inhaber des Urheberrechts an der nicht-bearbeiteten Open Source-Software wird angegeben. Open Source-Lizenzen sind beispielsweise, aber nicht abschließend, alle Versionen der GNU General Public License (GPL) oder der GNU Lesser General Public License (LGPL) oder der Affero General Public License (AGPL) oder ähnliche Open Source-Lizenzen, freie Lizenzen und „Public Domain“-Lizenzen.
„Open Source-Software“ oder „OSS“ bezeichnet ein unentgeltlich angebotenes Computerprogramm, das unter einer Open Source-Lizenz steht und entweder (a) nur in Quellcodeform oder (b) in ausführbarer Objektcodeform erhältlich ist und bei dem der Quellcode zusammen mit dem ausführbaren Code geliefert wird.
„Partei“ bezieht sich auf den Endkunden und Vertragspartner. „Parteien“ zusammen auf den Endkunden und Vertragspartner.
„Personenbezogene Daten“ sind entsprechend gesetzlicher Definition Einzelangaben zu den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
„Produkt- und Servicebeschreibung“ oder „PSB“ bezeichnet die Beschreibung der Unify Cloud Services sowie der damit verbundenen Dienstleistungen. Einige Funktionen von Unify Cloud Services und die damit verbundenen Dienstleistungen sind möglicherweise nur dann erhältlich, wenn der Endkunde einen entsprechenden Unify Cloud Services Supportplan vereinbart hat. Die PSB ist Teil der ANB
“Produzieren” eines Cloud Services bedeutet den Betrieb der Software as a Service Applikation verbunden mit den technischen Möglichkeiten, Endkunden Zugang zu dieser Software Applikation zu geben. Unify ist der Produzent von Unify Cloud Services, aber nicht immer der Vertragspartner des Endkunden.
„Service Level“ sind Referenzwerte zu den bei Bereitstellung von Unify Cloud Services angestrebten Dienstgütezielen.
„Service Level Agreement“ oder „SLA“ ist als Anhang - Service Level Agreement (SLA) Bestandteil dieser ANB und beschreibt die Dienstgüte, die Sie im Hinblick auf Unify Cloud Services erwarten können.
„Servicetag“ bezeichnet einen Tag, an dem Unify einen besonderen Unify Cloud Supportservice wie beispielsweise UHD anbietet. Die Servicetage für unterschiedliche Supportservice-Leistungen für Unify Cloud Services können je nach jeweiligem Unify Cloud Supportservice und anwendbarem Unify Cloud Supportplan unterschiedlich sein.
„Servicezeiten“ bezeichnet die Zeiten eines Service-Tags, zu denen ein bestimmter Unify Cloud Supportservice wie beispielsweise UHD verfügbar ist. Die Servicezeiten für unterschiedliche Supportservice-Leistungen können je nach Unify Cloud Supportservice und anwendbarem Unify Cloud Supportplan unterschiedlich sein.
„Standard“ bezeichnet eine technische Spezifikation, die von einer Vereinigung, einem Verband, einer Interessengemeinschaft oder einer ähnlichen Organisation zwecks breiter Annahme in der Branche vertrieben, veröffentlicht oder anderweitig zur Verfügung gestellt wird.
„Störung“ ist ein Vorfall, der sich auf die Leistung von Unify Cloud Services auswirkt, z.B. Nichtverfügbarkeit von Unify Cloud Services oder das Nichterreichen der Dienstgüte. Störungen werden im Anhang - Produkt- und Servicebeschreibung (PSB) näher beschrieben.
„Supportdaten“ bezeichnet von Unify im Rahmen der Supportanfrage eines Unify Cloud Service Nutzers erhobene Nutzungsdaten, einschließlich Informationen über die Hard- und Softwareumgebung des Nutzers, in der der Fehler auftrat, sowie anderer Einzelheiten in Verbindung mit der Supportstörung, wie beispielsweise Kontakt- und Identifizierungsinformationen, die Personalisierung einer Chat-Sitzung, Diagnosedaten, System- und Registry-Daten über Softwareinstallation und Hardwarekonfiguration und Dateien zur Fehlernachverfolgung oder Screenshots.
„Supportforum“ bezeichnet einen Bereich des Unify Cloud Services Supportportals, in dem alle Unify Cloud Services Nutzer ihre Fragen bezüglich Unify Cloud Services diskutieren und Informationen zur Störungsbeseitigung veröffentlichen oder abrufen können. Die Nutzung des Supportforums unterliegt den Supportforum-Regeln (SFR).
„Supportplan“ bezeichnet, je nach Verfügbarkeit, die verschiedenen Arten des Supports, die ein Endkunde von Unify erhalten kann und für die sich der Endkunde angemeldet hat, wenn er sich für Unify Cloud Services registriert, z.B. die Unify Cloud Services Selbsthilfe.
„Supportportal“ bezeichnet eine webbasierte Form des Supports für Unify Cloud Endkunden, über die verschiedene Arten des von Unify angebotenen Supports abgerufen werden können. Der Umfang des Supports ist abhängig vom jeweiligen Unify Cloud Services Supportplan.
“Tenancy Nutzer” bezeichnet einen Unify Cloud Services Nutzer, der durch einen Endkunden als ein Nutzer der Tenancy des Endkunden für Unify Cloud Services registriert wurde.
“Unify Cloud Services” bedeutet, summarisch, alle Cloud Services unter Unify Branding, wie etwa “Circuit” oder “OpenScape Cloud”, die von Unify Produziert werdn und Ihnen von Ihrem VBertragspartner bereitgestellt werden.
„Unify Cloud Services App“ bezeichnet eine Applikation für mobile Endgeräte, die für den Zugang zu Unify Cloud Services genutzt werden kann.
“Unify Cloud Kerndienste” bedeutet die Software Anwendungen von Unify Cloud Services, wie sie in der Produkt- und Servicebeschreibung (PSB) von Unify beschrieben ist, die Teil dieser ANB ist. Ergänzende Software Anwendungen, wie etwa die Portale von Unify Cloud Services, mit denen Abonnements bestellt, erweitert, oder administriert werden können, das Support Forum, oder optionale Plug-ins, oder Leistungsmerkmale, die speziell aktiviert werden müssen, oder Software Elemente zum Download gehören nicht zu Unify Cloud Kerndiensten..
„Unify Cloud Services Portal“ bezeichnet die Webseite, auf der Anmeldungen und Logins zu Unify Cloud Services vorgenommen werden können.
„Unify Cloud Services Selbsthilfe“ bezeichnet eine Reihe von Selbsthilfemöglichkeiten für Unify Cloud Services, wie FAQ und das Supportforum.
„Unify Cloud ServicesTenancy“ oder “Tenancy” bezeichnet ein logisch abgegrenztes Segment der Unify Cloud Services Plattform, welches den Unify Cloud Services Nutzern eines Endkunden zugeordnet ist.
„Unify Cloud Tenancy-Administrator“ oder “Tenancy Administrator”bezeichnet einen Unify Cloud Services Tenancy Nutzer, dem Zugang zur Verwaltungskonsole des Endkunden gewährt wird. Der Tenancy-Administrator kann Tenancy Nutzer und andere Nutzer anlegen und anderen Tenancy Nutzern Zugang zur Unify Cloud Services Verwaltungskonsole gewähren, wodurch diese anderen Tenancy Nutzer ebenfalls zu Tenancy-Administratoren werden. Der erste Tenancy-Administrator wird zusammen mit dem Kundenkontakt automatisch mit der Registrierung zu Unify Cloud Services angelegt. Unify rät Endkunden zu besonderer Sorgfalt bei der Auswahl und Aufbewahrung des Passworts für das Konto des Tenancy-Administrators.
„User Help Desk“ oder „UHD“ ist ein Help-Desk-Service, der Support für Unify Cloud Services bereitstellt.
„Veröffentlichen“ bedeutet Hochladen, Teilen, Zeigen, Verlinken oder anderweitiges Verfügbarmachen von Nutzerinhalten in Unify Cloud Services.
„Vertragsbeginn“ bezeichnet das Datum, an dem die Cloud Services Vereinbarung und damit die Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) beschrieben, in Kraft tritt.
“Vertragspartner” bezeichnet die Partei mit der der Endkunde eine Cloud Service Vereinbarung zu Unify Cloud Services abschließt. Vertragspartner kann entweder Unify, oder ein Unternehmen der Atos Gruppe, oder ein von Unify akkreditierter Vertriebspartner sein. Unabhängig vom Vertragspartner ist der Vertragsgegenstand ein von Unify Produzierter Cloud Service.
„Vertragswert“ bezeichnet den Gesamtbetrag der wiederkehrenden Gebühren, die innerhalb der letzten zwölf (12) Monate vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses an den Vertragspartner gezahlt wurden. Sofern die Vertragslaufzeit bei Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses zwölf (12) Monate noch nicht erreicht hat, ist der fiktive Gesamtbetrag der wiederkehrenden Gebühren maßgeblich, der gezahlt worden wäre, wenn die Vertragslaufzeit zwölf (12) Monate bereits erreicht hätte, ausgehend vom Mittelwert der bereits an den Vertragspartner gezahlten Gebühren. Insofern der Vertrag mit einem akkreditierten Vertriebspartner der Unify geschlossen wurde, gilt für die Bestimmung des Vertragswertes der allgemein gültige Listenpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.