Anbieter: NESKOM e.U. (im Folgenden „ANBIETER“ genannt)
FN: 408906 h, Firmenbuchgericht: LG Linz
Adresse: Eduard-Sueß Straße 19, 4020 Linz
Telefax: +43 732 601458-60
E-Mail: office@neskom.at
UID-Nr.: ATU 68361239
1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der NESKOM e.U., auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1.3. Es werden nur schriftliche Bestellungen angenommen. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtswirksam zustande. Teillieferungen und ‑ Leistungen sind zulässig.
1.4. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
1.5. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Druckfehler und Produktänderungen bleiben vorbehalten.
1.6. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.
2. Preise, Abrechnung, Kosten
2.1. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl. Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde.
2.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen, für eine Nachnahme-Sendung werden zusätzlich € 10,00 verrechnet.
2.3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich.
2.4. Teilrechnungen sind auch ohne separate Vereinbarung zulässig.
2.5. Übersteigt der Auftragswert die Höhe von € 2000,- wird vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 2/3 des Rechnungsbetrages vor Lieferung/Montagebeginn auf das von uns genannte Bankkonto überwiesen. Der Rest wird mit Fertigstellung der Montage/Erweiterung usw. fällig.
2.6. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.
2.7. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt- und Verpackungsmaterial vom Kunden zu veranlassen und zu bezahlen.
3. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot
3.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist zu bezahlen, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
3.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern: 9,2 % p.A. über dem Basiszinssatz. Wir sind auch berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
3.3. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
3.4. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug durch den Kunden bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen verfallen vereinbarte Skonti und werden in Rechnung gestellt.
3.5. Retourwaren können nur nach einvernehmlicher Zustimmung akzeptiert werden; Diese Waren werden bei ordnungsgemäßer Rückstellung mit 15 % Manipulationsgebühr. abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt mittels einer Gutschrift für künftige Bestellungen bzw. Aufträge und wird nicht in bar ausbezahlt. Die Rücksendekosten werden zwischen Spediteur und Kunden direkt verrechnet. Nicht lagermäßig geführte Ware (Sonderbestellungen) können nicht retourniert werden.
4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug
4.1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung, Inbetriebnahme und allenfalls vereinbarter Fernwartung erforderlich sind (Mitwirkungspflicht), nachgekommen ist (zB Eingang der vereinbarten Anzahlung, Beistellung einer vereinbarten Grundausstattung, ausreichende Testmöglichkeiten auf seine Kosten im Rahmen unserer Normalarbeitszeiten, Fernwartungszugang etc.). Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.
4.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Software, Materialien oder Teile.
4.3. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.4. Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Wertes der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch mit 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.
4.5. Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
4.6. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 1 Woche auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Allfällige Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15 % des Rechnungsbetrages (exklusive USt.) als vereinbart. Die Manipulationsgebühr nach Punkt 3.5 wird jedenfalls verrechnet.
5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung
5.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wir liefern unversichert.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen zu ortsüblichen Annahmezeiten abzunehmen. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben.
Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.
5.2. Der Kunde sichert zu, für die Übernahme der Ware am Zielort zu sorgen. Allfällige am Zielort anwesende und zur Übernahme bereite Personen gelten als vom Kunden zur Übernahme bevollmächtigt.
6. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Hard u/o Software) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
6.2. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des Fakturenwertes. Der Besteller verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren zurücknehmen können.
6.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs um mehr als 2 Wochen sind wir berechtigt, nach Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist die Herausgabe der Vorbehaltsware bzw. die Löschung eingespielter Software zu verlangen, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir nach entsprechender Vorankündigung berechtigt, den Standort der Vorbehaltsware zu betreten. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastungen der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware weiters, seinerseits gegen den nächsten Kunden einen Eigentumsvorbehalt auszubedingen und erwirbt die NESKOM e.U. an den mit der Vorbehaltsware verbundenen Sachen ebenfalls Eigentum.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen und Konzepte, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, sowie Design, Text und Grafiken unserer Homepage bleiben unser geistiges Eigentum.
Alle auf der Homepage zitierten Warenzeichen, Produktnamen, Firmennamen und –Logos sind das Eigentum der jeweils Berechtigten.
7.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sämtliche den Kunden von uns überlassene Vorlagen (gemäß Punkt 7.1) sind auf unser Verlangen ehestmöglich zurückzustellen.
8. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten
8.1. Grundsätzlich ist unsere Gewährleistung für Mängel an Waren, die von Dritten stammen, auf die von diesen Dritten gemachten Gewährleistungsbedingungen beschränkt.
8.2. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen, der Fehler deutlich zu beschreiben und mit Beweismaterial (zB Lichtbilder) zu belegen.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Übergabe an den Kunden, sofern die Bedingungen Dritter gem. Pkt 8.1 nicht kürzere Fristen vorsehen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
8.4. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.
8.5. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
8.6. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.
8.7. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschussware, Messe- und Vorführgeräte und B-Ware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.
8.8. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
8.9. Ebenso ist unsere Haftung bei Schäden ausgeschlossen, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, natürliche Abnützung und Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte verursacht ist.
8.10. Von Kunden übergebene Informationen, insbesondere Angaben über vom Kunden beizustellende technische oder softwaremäßige Grundlagen für die Erbringung unserer Leistungen werden grundsätzlich nicht gesondert auf deren Richtigkeit überprüft, sondern vertrauen wir auf deren Richtigkeit. Für aus der Unrichtigkeit solcher Informationen resultierende Schäden haften wir demnach nicht und allfällige daraus resultierende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
8.11. Der Betrieb der gelieferten Ware kann naturgemäß ein Betriebsgeräusch verursachen, welches je nach Ausführung und Anlagentyp unterschiedlich sein kann. Dies stellt keinen Mangel dar und nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass ihm daraus kein wie auch immer gearteter Anspruch gegen den Anbieter zukommt.
9. Elektronischer Geschäftsverkehr
9.1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.
9.2. Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.
10. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung
10.1. Erfüllungsort ist an unserer Geschäftsanschrift.
10.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z.B. IPRG, Rom I-VO etc.) und des UN-Kaufrechts.
10.3. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für 4020 Linz vereinbart.
10.4. Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
10.5. Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden in unserer EDV gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.